Nach der DSGVO kommt die ePrivacy Verordnung (ePVO) 2019. Die DSGVO war nur der Anfang einer weiterreichenden Politik zur europaweiten Datenschutzregulierung. Die Verordnung ist ein Vorschlag für eine kommende Verordnung zum Schutz der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation. Ab dem Zeitpunkt ihrer Einführung hebt sie die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation der einzelnen EU Mitgliedsstaaten auf. Während also die DSGVO eher die Grundsätze der Datenverarbeitung regelt, zielt die ePVO auf den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation, wobei es natürlich an verschiedenen Stellen auch Überschneidungen dieser Schutzziele geben wird. Unabhängig davon bleiben Telemediengesetz und Telekommunikationsgesetz weiterhin in Kraft.
Obwohl der genaue Wortlaut noch nicht in Stein gemeißelt ist, tun jene gut daran, die sich bereits heute mit den existierenden Entwürfen und mit den Erwägungsgründen beschäftigen und damit verbundene Risiken für das eigene Unternehmen identifiziert und abwägt. Unternehmen sollten die Gelegenheit nutzen sich in den nächsten Monaten rechtzeitig auf die Implementierung der ePrivacy-Verordnung vorzubereiten und entsprechende Anpassungsprozesse einleiten. Gerne unterstützen wir sie dabei.